Die meisten in Deutschland abgeschlossenen Reise- und Auslandskrankenversicherungen — auch die in Kreditkarten und Jahrespolicen enthaltenen — gelten in der Ukraine nicht: Die Bedingungen schließen Kriegsereignisse oder Länder mit Reisewarnung des Auswärtigen Amts aus. So prüfen Sie es in fünf Minuten, und das können Sie tun, wenn Ihre Police nicht greift.
Wo steht der Ausschluss in den Versicherungsbedingungen?
Im Abschnitt «Ausschlüsse» oder «Einschränkungen der Leistungspflicht». Öffnen Sie die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und suchen Sie nach diesen Begriffen: «Krieg», «kriegerische Ereignisse», «Reisewarnung», «Auswärtiges Amt», «Geltungsbereich». Zwei Formulierungen sind typisch:
- Kriegsklausel: «Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden durch Krieg, Bürgerkrieg oder kriegsähnliche Ereignisse.» Manche Verträge decken ein «passives Kriegsrisiko» nur für wenige Tage nach unerwartetem Kriegsausbruch — das hilft bei einer Reise in ein Land, in dem seit 2022 Krieg herrscht, nicht.
- Reisewarnungsklausel: «Kein Versicherungsschutz besteht in Ländern, für die zum Zeitpunkt der Einreise eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts besteht.» Für die Ukraine gilt diese Warnung seit 2022 — der Ausschluss greift also, auch wenn das Wort «Ukraine» im Vertrag gar nicht vorkommt.
Welche Verträge sind betroffen?
| Vertragsart | Typische Regelung |
|---|---|
| Auslandskrankenversicherung (Jahres- oder Einzelreise) | Kriegsklausel und/oder Ausschluss bei Reisewarnung fast immer enthalten |
| Reiseschutz der Kreditkarte | Gleiche Ausschlüsse; oft zusätzlich Bedingung, dass die Reise mit der Karte bezahlt wurde |
| Dienstreise- und Gruppenversicherung des Arbeitgebers | Krisengebiete häufig ausgeschlossen oder nur mit gesonderter, teurer Erweiterung versicherbar |
| Gesetzliche Krankenversicherung (EHIC) | Gilt nicht: Die Ukraine gehört weder zur EU noch zum EWR, ein Sozialversicherungsabkommen für Krankheitskosten besteht nicht |
| Private Krankenvollversicherung | Auslandsschutz oft auf Europa oder befristet begrenzt; Kriegsklausel prüfen |
Es gibt Ausnahmen: Einzelne Tarife verzichten auf die Reisewarnungsklausel. Verlassen Sie sich deshalb nicht auf eine Faustregel, sondern auf den Wortlaut Ihres Vertrags.
Was passiert, wenn ich mit einer Police reise, die die Ukraine ausschließt?
Es entstehen zwei getrennte Probleme. Das erste an der Grenze: Der ukrainische Grenzschutz verlangt nach dem Beschluss des Ministerkabinetts Nr. 57 und Art. 7 des Gesetzes über die Grenzkontrolle eine Police, die das ukrainische Staatsgebiet ausdrücklich abdeckt. Eine Police «Europa» oder «Weltweit» ohne Nennung des Landes und mit Kriegsausschluss wird nicht akzeptiert; die Einreise kann verweigert werden. Das zweite im Schadensfall: Selbst wenn die Einreise gelingt, erstattet der deutsche Versicherer weder Behandlung noch Rücktransport, weil der Schaden in einem ausgeschlossenen Land eingetreten ist. Als Richtwerte: Drei Tage stationär in einer Privatklinik in Kyjiw (Kiew) kosten etwa 2.000–4.000 €, eine medizinische Evakuierung nach Polen ab rund 8.000 €.
Wie prüfe ich meine Police in fünf Minuten?
- Laden Sie die Versicherungsbedingungen aus dem Kundenportal herunter oder fordern Sie sie beim Vermittler an.
- Durchsuchen Sie das PDF nach «Krieg» und «Reisewarnung».
- Lesen Sie den Abschnitt «Geltungsbereich»: Gibt es eine Länderliste, muss die Ukraine namentlich genannt sein.
- Fragen Sie im Zweifel schriftlich nach: «Besteht Versicherungsschutz für Heilbehandlung und Rücktransport bei einem Aufenthalt in der Ukraine vom … bis …, auch bei Verletzungen durch Kriegsereignisse?» Eine schriftliche Antwort ist mehr wert als eine Auskunft am Telefon.
Was tun, wenn die Police nicht gilt?
Sie brauchen eine Police eines in der Ukraine zugelassenen Versicherers, die das Land namentlich nennt und das Kriegsrisiko einschließt — genau das Dokument, das der Grenzschutz erwartet und im Register des Versicherers prüfen kann. Der Tarif Komplett von EUROINS deckt 30.000 € Behandlungskosten, Kriegsrisiko, medizinische Evakuierung und Überführung: Für 14 Tage kostet er 24,75 €, alle Gebühren inklusive; jeder weitere Tag 1,73 €. Der Tarif Basis (2.300 €, ohne Kriegsrisiko) beginnt bei 3,56 € für 3 Tage. Das PDF kommt in rund 15 Minuten per E-Mail. Preis berechnen und abschließen.
Ihre deutsche Reiseversicherung können Sie für Gepäck und Reiserücktritt behalten: Die beiden Verträge überschneiden sich nicht.
Gilt meine deutsche Police wieder, sobald ich die Ukraine verlasse?
Ja. Der Ausschluss betrifft Schäden, die im Land mit Reisewarnung eintreten. Sobald Sie wieder in Polen oder einem anderen versicherten Land sind, gilt Ihre deutsche Police nach ihren Bedingungen weiter. Viele Reisende kombinieren deshalb beides: die deutsche Versicherung für die Strecke durch die EU, die Police für die Ukraine für die Tage hinter der Grenze.
Springt im Notfall die Botschaft ein?
Nein. Die Deutsche Botschaft leistet konsularische Hilfe — sie vermittelt Ärzte, hält Kontakt zu Angehörigen —, übernimmt aber keine Behandlungs- oder Rücktransportkosten; Hilfen nach dem Konsulargesetz sind zurückzuzahlen. Was die Botschaft leisten kann, steht im Ratgeber Deutsche Botschaft Kiew. Weitere Antworten zu Deckung und Preisen finden Sie in den häufigen Fragen.